Anklage

Das Landgericht hat eine weitere Anklage gegen den Thüringer AfD-Fraktionsvorsitzenden Höcke zugelassen. Die zuständige Strafkammer in Halle verknüpfte das neue mit dem bereits anhängigen Verfahren. Damit sollen beide Anklagen gemeinsam verhandelt und entschieden werden. Der Prozess beginnt am 18. April. Höcke soll laut Staatsanwaltschaft am 12. Dezember 2023 auf einer Veranstaltung der AfD im thüringischen Gera zum wiederholten Mal die verbotene Losung „Alles für Deutschland“ der früheren Sturmabteilung der NSDAP verwendet haben. Erst gestern hatte Höcke den Vorwurf zurückgewiesen, bewusst eine SA-Parole verwendet zu haben.


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