Die Bundesanwaltschaft klagt vier mutmaßliche Rädelsführer der verbotenen rechtsextremistischen Gruppe „Combat 18“ vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf an. Die vier Deutschen hätten den „organisatorischen Zusammenhalt“ der Gruppierung aufrecht erhalten und damit gegen ein Vereinigungsverbot verstoßen, so die Begründung. Das Bundesinnenministerium hatte „Combat 18“ schon 2020 verboten. Die Bewegung gilt als verfassungsfeindlich und nazistisch. Die jetzt Angeklagten waren bei einer bundesweiten Razzia vor zwei Jahren aufgeflogen. Weitere 17 Verdächtige müssen mit Anklagen vor den Gerichten der jeweiligen Bundesländer rechnen.
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