Aufgehoben

Der Bundesgerichtshof in Leipzig hat den Freispruch für einen Mann aus Flöha aufgehoben, der seine Frau mit einem Kissen erstickt hatte. Das Landgericht Chemnitz war zu dem Schluss gekommen, dass der 63-Jährige wegen einer schweren Depression und anderen psychischen Problemen zur Tatzeit schuldunfähig war. Dieses Urteil stufte der BGH als rechtsfehlerhaft ein und gab damit der Revision der Staatsanwaltschaft und einer Nebenklägerin statt. Der Fall geht nun zurück ans Landgericht Chemnitz. Es soll einen neuen psychiatrischer Gutachter hinzuziehen und zudem prüfen, ob der Angeklagte in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden muss.


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