Die bayerische Justiz hat einen anti-israelischen Slogan als strafbares Terror-Kennzeichen eingestuft. Die Generalstaatsanwaltschaft München teilte mit, es handle sich um die Parole: „Vom Fluss bis zum Meer“. Sie soll ausdrücken, dass die vollständige Befreiung Palästinas, vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer angestrebt werde – also auf dem Gebiet Israels. Die Generalstaatsanwaltschaft erklärte, die Parole werde bei pro-palästinensischen Demonstrationen oft verwendet und werde in Bayern künftig strafrechtlich verfolgt. Konkret bedeutet das, dass die gleichen Strafen drohen wie für das Verwenden des Hakenkreuzes oder Slogans der Nazis. – Die Landesjustizminister hatten zuvor auf ihrer Herbstkonferenz vereinbart zu prüfen, ob es rechtliche Lücken bei der Verfolgung antisemitischer Straftaten gibt. Dem Präsidenten des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, geht das nicht weit genug. Er forderte als Gast der Konferenz konkrete Handlungsanweisungen für Polizisten etwa bei judenfeindlichen Äußerungen auf Demos.
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