Die Energiepreisbremse wird für größere Unternehmen stärker begrenzt als bisher. Der Bundestag hat am späten Abend eine Änderungsverordnung beschlossen. Als Grund wurden die gesunkenen Gas- und Strompreise angegeben. In Zukunft sinkt somit der Höchstbetrag, den der Staat übernimmt, und zwar von 24 Cent je Kilowattstunde Strom auf nur noch 18 Cent. Bei Erdgas sinkt die Obergrenze von 8 auf 6 Cent je Kilowattstunde. Dadurch soll bei Industriekunden der Anreiz steigen, zu einem preisgünstigeren Energielieferanten zu wechseln. Die Preisbremse war zu Jahresbeginn eingeführt worden, um die finanzielle Belastung durch die gestiegenen Energiekosten zu dämpfen.
Beschluss
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