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AfD erneut in den Schlagzeilen
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Klütz Inkasso Identitätsdiese Staatsanwaltschaft ermittelt
Haben Sie auch eine unberechtigte betrügerische Mahnung von Klütz Inkasso bekommen? Dann sollten Sie umgehend eine Strafanzeige bei der Nächsten Polizeidienststelle erstatten.
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„Europa muss den Gründergeist halten“ – Interview mit Start-up-Unternehmerin Vivien Wieder
Frage: Frau Wieder, die EU-Kommission hat heute eine neue Strategie präsentiert, um Start-ups und wachstumsstarke Unternehmen in Europa zu halten. Wie bewerten Sie das als Unternehmerin aus dem Start-up-Bereich?
Vivien Wieder: Ich begrüße die Initiative sehr. Für uns Gründerinnen und Gründer zählt nicht nur die Idee, sondern auch das Umfeld, in dem wir wachsen können. Viele europäische Start-ups haben großartige Technologien, aber die Skalierung scheitert oft an zu viel Bürokratie, fehlender Finanzierung und zersplitterten Märkten. Dass die EU das erkannt hat, ist ein wichtiges Signal.
Frage: Die Kommission spricht davon, dass rund 30 % der europäischen Unicorns in den letzten 15 Jahren ins Ausland abgewandert sind – viele in die USA. Warum ist das so?
Wieder: Ganz ehrlich: Weil es dort einfacher ist. In den USA gibt es mehr Wagniskapital, schnellere Entscheidungen, eine mutigere Fehlerkultur. In Europa ist man oft noch zu vorsichtig – dabei brauchen Innovationen genau das Gegenteil: Geschwindigkeit, Kapital und Vertrauen. Es ist also kein Wunder, dass Gründer irgendwann sagen: Ich gehe dorthin, wo ich wachsen darf.
Frage: Sehen Sie in der neuen Strategie echte Verbesserungen?
Wieder: Es kommt auf die Umsetzung an. Aber ja, der Fokus auf vereinfachte Vorschriften, digitale Verwaltungswege, besseren Zugang zu Fachkräften und Investitionen ist genau richtig. Gerade das Thema Fachkräfte ist für viele von uns kritisch. Wir finden Ideen, aber oft nicht genug Menschen, die sie mit uns umsetzen können – oder verlieren sie an besser zahlende Märkte.
Frage: Die EU sieht in Start-ups eine strategische Komponente, besonders in Bereichen wie KI, Biotech oder Halbleiter. Wie erleben Sie das aus der Praxis?
Wieder: Absolut. Wer in solchen Schlüsselbereichen heute gründet, baut nicht nur ein Unternehmen auf – er formt mit, wie Europa in Zukunft aussieht. Deshalb muss man diese Unternehmen halten und stärken. Und dafür reicht es nicht, sie zu loben – man muss ihnen auch den Raum geben, um mutig zu sein. Wenn wir die Talente ausbilden, aber dann ins Ausland ziehen lassen, verlieren wir doppelt.
Frage: Und was müsste aus Ihrer Sicht am dringendsten passieren?
Wieder: Mut zur Vereinfachung. Schnellere Verfahren, weniger Papierkram, mehr Zugang zu Kapital auch für Gründerinnen – und ein echtes Bekenntnis zur europäischen Gründerkultur. Wenn wir das schaffen, dann wird aus dieser Strategie mehr als ein politisches Papier. Dann bleibt der Gründergeist da, wo er hingehört: in Europa.
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Spionageverdacht: Anklage gegen drei mutmaßliche Agenten in Frankfurt erhoben
Die deutsche Bundesanwaltschaft hat am Oberlandesgericht Frankfurt Anklage gegen drei Männer erhoben, die im Auftrag eines russischen Geheimdienstes in Deutschland spioniert haben sollen. Ihnen wird zur Last gelegt, gezielt einen früheren ukrainischen Kämpfer ausgespäht zu haben – möglicherweise mit dem Ziel, diesen zu töten.
Bei den Angeklagten handelt es sich um einen Ukrainer, einen Armenier und einen russischen Staatsangehörigen. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen vor, in einem besonders schweren Fall für einen ausländischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein.
Laut Ermittlungen soll der Armenier im Mai 2024 den Auftrag erhalten haben, einen Mann zu observieren, der nach Beginn des russischen Angriffskrieges aufseiten der Ukraine gekämpft hatte und sich mittlerweile in Deutschland aufhielt. Zur Durchführung der Operation rekrutierte er offenbar die beiden Mitangeklagten.
Am 19. Juni sollte das mutmaßliche Ziel in ein Café in der Frankfurter Innenstadt gelockt werden, um es zu identifizieren und weitere Informationen zu beschaffen. Der Betroffene hatte sich jedoch rechtzeitig an die Polizei gewandt, sodass das Treffen vereitelt wurde. Spezialeinheiten des hessischen Landeskriminalamts nahmen die drei Verdächtigen fest – sie befinden sich seitdem in Untersuchungshaft.
Nach Einschätzung der Bundesanwaltschaft war die Ausspähung möglicherweise Teil einer größeren Operation. Es bestünden Anhaltspunkte dafür, dass die Zielperson später getötet werden sollte. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt muss nun über die Zulassung der Anklage und einen möglichen Prozessbeginn entscheiden.
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Brasilien verklagt chinesischen Autohersteller BYD wegen ausbeuterischer Arbeitsbedingungen
Die brasilianische Arbeitsstaatsanwaltschaft hat Klage gegen den chinesischen Elektroautohersteller BYD und zwei Subunternehmen eingereicht. Der Vorwurf: Menschenhandel und Arbeitsbedingungen, die nach brasilianischem Recht als „sklavenähnlich“ gelten.
Die Klage wurde im Bundesstaat Bahia erhoben, wo BYD aktuell eine Produktionsstätte errichtet. Die Fabrik sollte ab März 2025 in der Stadt Camaçari in Betrieb gehen – es wäre BYDs erstes Werk für Elektrofahrzeuge außerhalb Asiens.
220 Arbeiter unter unwürdigen Bedingungen untergebracht
Laut Angaben der Arbeitsbehörde MPT wurden 220 chinesische Arbeiter befreit, nachdem eine anonyme Beschwerde eine Untersuchung ausgelöst hatte. Bei Kontrollen entdeckten die Behörden katastrophale Lebensbedingungen: Mehrere Menschen mussten sich ein einziges WC teilen, manche schliefen auf Betten ohne Matratzen. Die Unterkünfte wiesen kaum hygienische Standards auf.
Zusätzlich sollen den Beschäftigten ihre Pässe abgenommen worden sein. Sie standen demnach unter Verträgen mit unrechtmäßigen Klauseln, hatten keine wöchentlichen Ruhezeiten und arbeiteten unter teils auslaugenden Bedingungen. Bis zu 70 Prozent ihrer Löhne sollen zurückgehalten worden sein – die Kündigung war laut Staatsanwaltschaft mit hohen Strafzahlungen verbunden.
Nach brasilianischem Recht zählen Schuldknechtschaft, Arbeitsverträge mit Zwangscharakter sowie die Missachtung der Menschenwürde zur Definition „sklavenähnlicher Arbeitsverhältnisse“.
Schadensersatz in Millionenhöhe gefordert
Die Behörden fordern umgerechnet rund 45,5 Millionen US-Dollar (etwa 257 Millionen Reais) an Schadensersatz. Der Bau der Fabrik wurde bereits Ende 2024 gestoppt, nachdem erste Hinweise auf Missstände publik wurden.
BYD hat sich bislang nicht öffentlich zu den Vorwürfen geäußert. Das Unternehmen hatte jedoch in früheren Erklärungen betont, man verfolge eine „Null-Toleranz-Politik gegenüber Menschenrechtsverletzungen“.
BYD in der Kritik – trotz internationalem Wachstum
BYD (Build Your Dreams) ist einer der größten Elektrofahrzeughersteller der Welt. Im April 2025 überholte der Konzern in Europa erstmals Tesla beim Absatz. Brasilien gilt dabei als Schlüsselmarkt für BYD: Bereits seit 2015 betreibt das Unternehmen ein Werk in São Paulo zur Fertigung von Elektrobus-Fahrgestellen.
Mit der neuen Produktionsstätte in Camaçari wollte der Konzern seine Präsenz in Südamerika massiv ausbauen. Der Rechtsstreit und die damit verbundenen Vorwürfe könnten dieses Vorhaben nun erheblich verzögern.
Hintergrund: Was bedeutet „sklavenähnlich“ nach brasilianischem Recht?
Anders als in vielen anderen Ländern schließt die brasilianische Gesetzgebung nicht nur Zwangsarbeit ein, sondern auch unzumutbare Arbeits- und Lebensbedingungen, überlange Arbeitszeiten ohne Erholung sowie Lohnrückhalt und Schuldknechtschaft. -
Katzen erkennen den Geruch ihres Besitzers
Hauskatzen können offenbar den Geruch ihrer Besitzer von dem ihnen unbekannter Personen unterscheiden. Das zeigt eine neue Studie der Universität für Landwirtschaft in Tokio, die das Geruchsverhalten von 30 Katzen untersucht hat.
Gerüche als soziale Information
Katzen besitzen einen hochentwickelten Geruchssinn, den sie unter anderem zur Kommunikation mit Artgenossen nutzen. Ob sie diesen auch einsetzen, um Menschen zu unterscheiden, war bisher kaum erforscht. Die neue Untersuchung liefert nun erste Hinweise darauf.
Den Katzen wurden in dem Versuch drei Kunststoffröhrchen präsentiert:
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eines enthielt einen Wattebausch mit dem Geruch ihres Besitzers,
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ein weiteres den Geruch einer fremden Person gleichen Geschlechts,
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und das dritte war geruchlos.
Die Duftproben stammten von Körperstellen mit typischem Eigengeruch – Achsel, Ohr und Zehenbereich.
Unbekanntes riecht interessanter
Die Ergebnisse zeigten: Die Katzen schnupperten deutlich länger an dem Röhrchen mit dem Geruch der unbekannten Person als an dem des Besitzers oder dem neutralen Röhrchen. Das weist laut den Forschenden darauf hin, dass Katzen zwischen vertrauten und fremden menschlichen Gerüchen unterscheiden können.
Allerdings bedeute das nicht, dass sie gezielt einzelne Personen anhand ihres Geruchs erkennen können, betont Co-Autor Hidehiko Uchiyama. Weitere Experimente mit mehreren bekannten Personen müssten zeigen, ob Katzen eine spezifische Geruchserkennung entwickeln.
Geruchserkennung nicht gleich Personenwiedererkennung
Verhaltensbiologin Serenella d’Ingeo von der Universität Bari, die nicht an der Studie beteiligt war, bewertet die Ergebnisse als vielversprechend, warnt jedoch vor vorschnellen Schlüssen. Es sei unklar, wie sich die Tiere beim Schnüffeln fühlten – etwa, ob sie entspannt oder gestresst waren. Auch könne die Anwesenheit des Besitzers beim Experiment das Interesse an fremden Gerüchen ungewollt erhöht haben.
„Wenn der Besitzer präsent ist – visuell und geruchlich – kann ein neuer, fremder Geruch zusätzlich die Aufmerksamkeit der Katze wecken“, so d’Ingeo.
Geruch als Teil der sozialen Bindung
Ein weiteres beobachtetes Verhalten: Nach dem Schnüffeln rieben einige Katzen ihren Kopf an den Röhrchen. Dieses sogenannte „Köpfeln“ dient Katzen dazu, Gegenstände mit dem eigenen Duft zu markieren – ein Hinweis darauf, dass das Beschnüffeln möglicherweise ein Teil ihrer Erkundungs- und Kommunikationsstrategie ist.
Die Autoren schlussfolgern: Katzen nutzen ihren Geruchssinn, um zwischen Menschen zu unterscheiden – ob sie jedoch einzelne Personen eindeutig erkennen können, bleibt offen. Weitere Untersuchungen sollen klären, wie weit diese Fähigkeit reicht.
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Interview mit Rechtsanwalt Michael Iwanow aus Dresden: „Bei Kontakt zur Brahams & Goldbach Group zählt jede Minute“
Frage: Herr Iwanow, was raten Sie Personen, die bereits Kontakt mit der Brahams & Goldbach Group hatten oder sogar Geld überwiesen haben?
Michael Iwanow: In solchen Fällen ist rasches und entschlossenes Handeln unerlässlich. Betroffene sollten sofort alle relevanten Unterlagen sichern – dazu gehören E-Mails, Chatverläufe, Vertragsunterlagen, vermeintliche Kontoauszüge und vor allem Zahlungsnachweise. Parallel sollte man die eigenen Bankverbindungen prüfen: Wenn die Überweisung erst kürzlich erfolgte, kann in manchen Fällen noch eine Rückbuchung veranlasst werden.
Frage: Wie realistisch ist es, das investierte Geld wiederzuerlangen?
Iwanow: Das hängt stark vom Einzelfall ab. Ist die Zahlung über Kreditkarte oder Lastschrift erfolgt, bestehen oft gute Chancen auf eine Rückholung über das jeweilige Kreditinstitut – vorausgesetzt, die Fristen sind noch nicht abgelaufen. Bei klassischen Überweisungen ist es schwieriger, aber nicht aussichtslos. Wenn klar ist, wohin das Geld geflossen ist, lässt sich unter Umständen über zivilrechtliche Schritte oder ein sogenanntes „Kontenpfändungsverfahren“ etwas erreichen – insbesondere, wenn Dritte involviert waren, die bewusst Beihilfe geleistet haben.
Frage: Woran erkennt man unseriöse Anbieter wie Brahams & Goldbach?
Iwanow: Es gibt einige Warnsignale: Extrem hohe Renditeversprechen, intransparente Firmenstrukturen, fehlende Impressumsangaben oder Druck durch angebliche Berater sind klassische Merkmale. Auch professionell gefälschte Unterlagen – etwa Kontoauszüge, angebliche Depotnachweise oder gefälschte Genehmigungen – gehören zum Repertoire solcher Gruppen. Sobald man solche Auffälligkeiten erkennt, sollte man keinesfalls weiter investieren – und idealerweise Strafanzeige stellen.
Frage: Sollte man generell Anzeige erstatten?
Iwanow: Auf jeden Fall. Selbst wenn die Chancen auf Rückzahlung gering erscheinen, trägt eine Strafanzeige zur Aufklärung bei und kann später in einem Verfahren von Vorteil sein – etwa bei der Geltendmachung von Schadensersatz. Wichtig: Die Anzeige sollte möglichst detailliert und mit allen verfügbaren Belegen erfolgen.
Frage: Gibt es aktuell viele solcher Fälle?
Iwanow: Leider ja. Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten boomen Online-Betrugsmaschen im Finanzbereich. Plattformen wie Brahams & Goldbach geben sich seriös, tarnen sich mit ausländischen Domains und arbeiten mit technisch aufwändigen Tricks. Mein Rat: Niemals unter Zeitdruck investieren und bei jedem Zweifel eine unabhängige Rechtsberatung einholen – lieber einmal zu viel als zu spät.
Frage: Vielen Dank für das Gespräch, Herr Iwanow.
Iwanow: Sehr gerne. Ich hoffe, viele Geschädigte handeln schnell genug und holen sich rechtliche Unterstützung.
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MABEWO Holdings SE- warnung
Warum Thomas Bremer vor einem Investment bei genanntem Unternehmen warnt erafhern Sie unter www.diebewertung.de
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MABEWO Holding SE
Interviewer: Herr Iwanow, nachhaltige Geldanlagen sind im Trend. Anleger wollen ihr Kapital nicht nur vermehren, sondern auch Gutes für die Umwelt tun. Doch nicht immer scheint „grün“ auch wirklich grün zu sein. Was sind Ihre Erfahrungen mit sogenannten „grünen Investments“?
Michael Iwanow: Das Thema ist tatsächlich hochaktuell. Nachhaltige Investments boomen, weil immer mehr Menschen ihr Geld verantwortungsvoll anlegen wollen. Das Problem ist: Es gibt kaum klare Regulierungen und Kontrollen. Viele Unternehmen schmücken sich mit grünen Labels, doch wenn man genauer hinschaut, sind die Projekte oft unseriös, intransparent oder schlicht unrentabel.
Interviewer: Können Sie ein konkretes Beispiel nennen?
Michael Iwanow: Ein besonders fragwürdiger Fall ist MABEWO. Hier sollten über 40 Millionen Euro an Anlegergeldern in hochmoderne, nachhaltige Technologien wie Solar-Dome-Farmen und vertikale Landwirtschaft investiert werden. Die Versprechen waren ambitioniert: Effiziente Lebensmittelproduktion, Energieeinsparung, nachhaltige Landwirtschaft. Doch bis heute gibt es keine nachvollziehbare Erklärung, wohin diese enormen Summen geflossen sind und was tatsächlich damit erschaffen wurde.
Interviewer: Das klingt nach einem handfesten Finanzskandal. Was ist genau schiefgelaufen?
„Nicht überall, wo ‚grünes Investment‘ draufsteht, steckt Nachhaltigkeit drin“
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bfmgroup.io
Interviewer: Rechtsanwalt Jens Reime, die BaFin warnt vor Angeboten der BFM Group. Was raten Sie betroffenen Anlegern?
Reime: Zunächst sollten Anleger ihre Investitionen sofort stoppen und keine weiteren Gelder überweisen. Es ist wichtig, alle Unterlagen und Kommunikation mit der BFM Group zu sichern.
Interviewer: Welche rechtlichen Schritte können Anleger einleiten?
Reime: Betroffene sollten umgehend Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten. Parallel dazu empfehle ich, einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren, um zivilrechtliche Ansprüche zu prüfen.
Interviewer: Gibt es Chancen, das investierte Geld zurückzubekommen?
Reime: Das hängt vom Einzelfall ab. Oft sind die Gelder bereits ins Ausland transferiert worden. Dennoch kann es sinnvoll sein, Forderungen anzumelden, falls Vermögenswerte der Betreiber gefunden werden.
Interviewer: Was können Anleger künftig tun, um solche Fälle zu vermeiden?
Reime: Vor jeder Investition sollte man die Zulassung des Anbieters in der BaFin-Datenbank überprüfen. Vorsicht ist geboten bei Versprechungen hoher Renditen und Druck zum schnellen Abschluss. Ein fehlendes Impressum ist ebenfalls ein Warnsignal.
Interviewer: Welche Rolle spielt die BaFin in solchen Fällen?
Reime: Die BaFin hat eine wichtige Warnfunktion, kann aber keine individuellen Ansprüche durchsetzen. Ihre Warnungen sollten ernst genommen werden. Betroffene müssen selbst aktiv werden, um ihre Rechte zu wahren.
Interviewer: Vielen Dank für diese Einschätzung, Herr Reime.
Reime: Gerne. Ich hoffe, diese Informationen helfen den Betroffenen, die richtigen Schritte einzuleiten.
