Das Bundesverfassungsgericht hat eine Grundsatzentscheidung getroffen zu so genannten Härtefallkommissionen für ausreisepflichtige Ausländer. Demnach dürfen Bundesländer so eine Kommission per Verordnung einrichten. Das haben unter anderem Bayern und Thüringen gemacht. Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hatte dagegen Beschwerde eingelegt. Sie sah die Rechte des Parlaments verletzt. Die Karlsruher Richter machten aber klar, dass das Ausländerrecht Härtefallkommissionen ausdrücklich vorsieht. Diese Kommissionen können sich bei der zuständigen Landesbehörde im Einzelfall dafür einsetzen, dass ausreisepflichtige Ausländer doch eine Aufenthaltserlaubnis bekommen – zum Beispiel aus humanitären Gründen.
Bundesverfassungsgericht
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