Nun, wir haben Herrn Kuonen eine Presseanfrage übermittelt, mit der Bitte um Rückantwort. Diese hat er bis jetzt, da die Frist noch läuft, nicht beantwortet. Da warten wir dann einmal ab. Egon Kuonen wird sicherlich in nächster Zeit einen wichtigen Platz in unserer redaktionellen Berichterstattung einnehmen, auch bezüglich der Genossenschaft, in der er in führender Position ist.
Jener Egon Kuonen hat nun einen Post bei Telegram abgesetzt, über den wir dann doch leicht schmunzeln mussten, denn mit der Wahrheit nimmt es Herr Kuonen dann da nicht so genau. Also, zum Mitschreiben, Herr Kuonen: Nein, das Landgericht in Köln hat uns nicht die Berichterstattung verboten, sondern nur eine identifizierende Berichterstattung zu einer Person. Das ist jedoch nur ein sogenannter „einstweiliger Rechtsschutz“; in der Hauptsache ist damit nichts entschieden. Am Wahrheitsgehalt unserer Berichterstattung ändert das auch nichts. Sie sehen ja, alle Artikel bestehen ja weiterhin, und es gibt neue Artikel, was sich in den nächsten Tagen und Wochen fortsetzen wird.
Ich glaube nicht, dass Sie sich mit dem Aufruf bei Telegram wirklich einen Gefallen getan haben, denn natürlich verlangt das nach eben dieser weiteren Berichterstattung, auch darüber, dass Sie, sehr geehrter Herr Egon Kuonen, da ein wenig mit der richtigen Wahrheit hinter dem Berg halten. Das mag ja zur Investorenberuhigung dienen können, aber wie lange, Herr Kuonen? Halten Sie die Menschen für so dumm, dass sie alles glauben, was Sie oder ich schreiben? Jeder kluge Anleger der TH Mining AG und der Schweizer Genossenschaft Zukunft wird doch jetzt kritische Fragen stellen. Wir sind immer bestrebt, solche Dinge auch gerne in persönlichen Gesprächen zu klären; möglicherweise kennen Sie ja auch nicht die ganze Wahrheit. Da Sie aber den Gang in die Öffentlichkeit gegangen sind, möchte ich das natürlich auch tun. Gehen Sie bitte auch davon aus, dass wir jeden, der etwas Falsches behauptet, zur Verantwortung ziehen werden. Das würden Sie an meiner Stelle genauso tun.
Natürlich steht Ihnen ein persönlicher Kontakt zu mir immer frei, und natürlich können Sie auch sagen, dass Sie das nicht wollen, aber Reden bringt öfter mehr als Klagen, so zumindest meine Erfahrung. Dass Google meine Artikel aus dem Suchergebnis nimmt, wird sicherlich nicht so sein, denn die Artikel wurden natürlich, da ich mich rechtlich völlig korrekt verhalte, so angepasst, wie es das Urteil des Landgerichts Köln nicht beanstandet hat..