Passgiere, die einen verspäteten Flug nicht antreten wollen, haben nicht automatisch Anspruch auf Entschädigung. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Konkret ging es um zwei Flüge von Düsseldorf nach Palma de Mallorca. Ein Passagier war wegen einer angekündigten Verspätung nicht am Flughafen erschienen. Dazu hatte er den Richtern zufolge aber die Pflicht. Ein anderer Fluggast hatte im Vorfeld eigenständig einen Ersatzflug gebucht. Dadurch kam es den Richtern zufolge für den Passagier nicht zu einem Zeitverlust.
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