EuGH

In einer Pandemie darf ein EU-Land ein Verbot für Reisen in einen anderen Mitgliedsstaat verhängen, wenn dieser als Hochrisikogebiet gilt. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Demnach muss das Verbot verhältnismäßig und begründet sein. Im konkreten Fall hatte ein belgischer Reiseveranstalter geklagt. Er wollte eine Entschädigung dafür haben, dass er Reisen nach Schweden absagen musste. Das skandinavische Land war im Sommer 2020 kurzzeitig Hochrisikogebiet. Belgien hatte nicht wesentliche Reisen in solche Gebiete wegen der Coronapandemie verboten. (Az. C-128/22)


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