Der Europäische Gerichtshof hat die Asylrechte vieler Syrer gestärkt. Die Richter in Luxemburg entschieden, dass der Asylanspruch neu geprüft werden muss, wenn sich die Rechtslage geändert hat. Im konkreten Fall geht es um einen Syrer, dem 2017 in Deutschland nur ein eingeschränkter Schutzstatus gewährt wurde. 2020 entschied der EuGH aber, dass syrischen Kriegsdienstverweigerer der volle Flüchtlingsschutz zusteht. Danach stellte der Syrer einen Asylfolgeantrag, der von den deutschen Behörden jedoch abgewiesen wurde. Dies war laut EuGH nicht rechtens. Von dieser Entscheidung könnten nun tausende Syrer in Deutschland profitieren.
EuGH
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