Exmatrikulation

Eine an dem rassistischen Gegröle junger Party-Gäste in einer Sylter Bar beteiligte Studentin darf weiter an ihrer Hamburger Hochschule studieren. Zu diesem Ergebnis ist der Exmatrikulationsausschuss der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) Hamburg gekommen. Der Ausschuss habe die Verhältnismäßigkeit abgewogen, da es sich bei einer Exmatrikulation um einen schweren Grundrechtseingriff handele, und sich gegen eine solche entschieden. Ein bis Ende Juli gegen die Studentin ausgesprochenes Hausverbot bleibe bestehen.


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