Extremisten

Beschäftigte mit extremistischen Einstellungen sollen künftig schneller aus dem öffentlichen Dienst und aus der Bundeswehr entfernt werden können. Der Bundestag hat mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen zwei Gesetze verabschiedet, die die langwierigen Disziplinarverfahren in solchen Fällen beschleunigen sollen. Im öffentlichen Dienst sieht die Neuregelung unter anderem vor, dass Behörden künftig selbst eine Disziplinarverfügung gegen extremistische Beamte erlassen können. Diese wird dann im Nachhinein vom Verwaltungsgericht geprüft. Das Verfahren bei der Bundeswehr ist fortan ähnlich. Die Koalition argumentiert, Dienstvergehen rasch und effektiv zu ahnden, stärke das Ansehen und das Vertrauen in die Integrität dieser staatlichen Institutionen.


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