Besserverdiener müssen Ersparnisse aus der staatlichen Gaspreisbremse nun doch nicht versteuern. Der Bundestag beschloss, auf die ursprünglich vorgesehene Besteuerung der sogenannten Dezemberhilfen 2022 zu verzichten. Eine entsprechende Regelung hatte Finanzminister Christian Lindner bereits vor einigen Monaten in Aussicht gestellt. Als Grund nannte er, dass die dadurch entstehenden Bürokratiekosten höher seien als die zu erwartenden Steuereinnahmen. Wegen der hohen Energiepreise hatte der Staat im vergangenen Jahr den Dezemberabschlag für Gas übernommen. Menschen mit einem Jahreseinkommen von mehr als 66.000 Euro sollten diese Finanzhilfe allerdings versteuern. Der Bundesrat muss noch zustimmen.
Gaspreisbremse
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