In Deutschland wird bei künftigen Europawahlen eine Sperrklausel von mindestens zwei und höchstens fünf Prozent gelten. Das folgt aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Der Zweite Senat lehnte eine Klage der Satirepartei „Die Partei“ ab. Diese habe nicht wirklich klar machen können, welches ihrer verfassungsmäßigen Rechte durch die Sperrklausel verletzt würde, so das Karlsruher Gericht. Ein EU-Beschluss von 2018 sieht die Einführung von Sperrklauseln vor. In Deutschland liegt das entsprechende Gesetz bereits vor, es fehlt nur die Unterschrift des Bundespräsidenten. Es wird allerdings bei der Europawahl im Juni noch nicht gelten. Derzeit reichen rund 0,5 Prozent der Stimmen für einen Sitz im Europa-Parlament.
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