Gesetz

Heute tritt das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft. Wenn alle Bedingungen erfüllt werden, können Menschen mit einem ausländischen Pass jetzt schon nach fünf statt bisher acht Jahren den Antrag auf eine Einbürgerung stellen. Bei besonders guter Integration kann die Frist sogar auf drei Jahre sinken. Außerdem darf die alte Staatsangehörigkeit behalten werden. Das galt bisher nicht generell. Die FDP betonte, die Hürden für eine Einbürgerung würden trotz der verkürzten Wartezeit nicht gesenkt.


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