Gesperrt

Das Bundesfinanzministerium hat nach dem Karlsruher Haushaltsurteil auch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds für die Energiepreisbremsen gesperrt. Das geht aus einem Schreiben von Haushaltsstaatssekretär Werner Gatzer hervor. Die Auszahlung der Energiepreisbremsen in diesem Jahr sei aber nicht betroffen. Die bis Ende des Jahres nötigen Mittel seien bereits an die Lieferanten geflossen. – Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds war 2022 aufgelegt worden, um die Energiekrise in Folge des Ukraine-Krieges abzufedern. Seitdem werden damit die Strom- und Gaspreisbremsen für Verbraucher finanziert sowie Firmen und wichtige Gasimporteure gestützt. – In einer Anhörung von Sachverständigen im Haushaltsausschuss war heute deutlich geworden, dass der Energiepreisbremsen-Fonds wohl auch vom Karlsruher Urteil betroffen ist. Das Bundesverfassungsgerichts hatte der Bundesregierung untersagt, Corona-Kredite umzuschichten.


Beitrag veröffentlicht

in

von

Schlagwörter: