Im Streit um die Berufung von Staatssekretären sieht ein Gutachter die Landesregierung entlastet. Göttinger Rechtswissenschaftler Florian Meinel nannte Vorwürfe nicht haltbar, dass die Regierung gegen den Grundsatz der Besten-auslese für politische Beamten-posten verstoßen habe. Meinel verwies auf Unsicherheiten im Thüringer Laufbahngesetz, wonach der Status politischer Beamter, die jederzeit in den Ruhestand versetzt werden können, nicht ausreichend geregelt sei. Meinel war von der Regierung beauftragt. Gutachten im Auftrag von Rechnungshof und der Opposition hatten dagegen gravierende Pflicht-verletzungen gesehen. Staatskanzleiminister Benjamin Hoff sagte, er gehe davon aus, dass das Gutachten der Regierung im Untersuchungsauschuss ebenso behandelt werde wie das Gutachten der Opposition.
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