Ist Hamburg wirklich nur ein Ausnahmefall?

Der Leipziger Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat zur sogenannten RollingStonesAffäre in Hamburg verhandelt. Dem früheren Bezirksamtsleiter HamburgNord wird vorgeworfen, 100 Freikarten angenommen und behördenin tern weitergegeben zu haben. Wegen Vorteilsnahme verurteilte ihn das
Landgericht Hamburg zu einer Geldstrafe von 21.600 Euro. Vor dem BGH will die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen Untreue und Bestechlichkeit erreichen.

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