Der Leipziger Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat zur sogenannten Rolling–Stones–Affäre in Hamburg verhandelt. Dem früheren Bezirksamtsleiter Hamburg–Nord wird vorgeworfen, 100 Freikarten angenommen und behördenin tern weitergegeben zu haben. Wegen Vorteilsnahme verurteilte ihn das
Landgericht Hamburg zu einer Geldstrafe von 21.600 Euro. Vor dem BGH will die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen Untreue und Bestechlichkeit erreichen.