Kfz-Zulassung

In mehreren Bundesländern ist die Zulassungsregelung für ukrainische Fahrzeuge verlängert worden. Darunter ist auch Sachsen. Wie das Verkehrsministerium in Dresden mitteilte, müssen Geflüchtete in Sachsen ihr Auto aus der Heimat weiterhin nicht in Deutschland zulassen. Eine Ausnahmeregelung werde bis Ende September verlängert. Damit werde einer Bitte des Bundesverkehrsministeriums entsprochen. Die Regelung wäre Ende März ausgelaufen. Normalerweise gilt, dass Autos in Deutschland spätestens dann zugelassen werden müssen, wenn sich das Fahrzeug ein Jahr nach Grenzübertritt im Bundesgebiet befindet.


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