KI-Konvention

Der Europarat hat eine Konvention zum Schutz der Menschenrechte beim Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) angenommen. Damit soll der Einsatz von KI im öffentlichen und im privaten Sektor geregelt werden. Im Privatsektor können die Staaten jedoch erwägen, ob sie doch lieber eigene Maßnahmen beschließen wollen. Kritiker bemängeln, dass damit das Abkommen verwässert werde. Bei Fragen der nationalen Sicherheit und Verteidigung greifen die Vorgaben ebenfalls nicht. Nicht nur EU-Staaten können beitreten, sondern Länder weltweit.


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