Kinderehen

Der Bundestag hat neue Regeln zum Schutz Minderjähriger bei im Ausland geschlossenen Ehen beschlossen. Eine Ehe unter Beteiligung Jugendlicher unter 16 Jahren soll nach deutschem Recht unwirksam bleiben. Die Gesetzesnovelle enthält zudem Regelungen, etwa zur Wahrung von Unterhaltsansprüchen oder Wiederheirat nach Erreichen der Volljährigkeit. Die Anpassung war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nötig geworden. Sie wurde mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen und der Union beschlossen.


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