Die Bundesregierung will die Mindeststrafen für Kinderpoprnographie wieder senken. Das Kabinett billigte einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Buschmann. Der Hintergund: Seit 2021 die Mindeststrafen erhöht wurden, muss jeder Fall verfolgt werden, weil die Taten damit als Verbrechen eingestuft werden. Damit machten sich auch Eltern, Lehrer oder Mitschüler strafbar, wenn sie als Hinweis auf eine mögliche Straftat Missbrauchsdarstellungen teilten.
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