Das Bundesverfassungsgericht befasst sich von heute an mit der Verfassungsbeschwerde eines Mannes, der als rechtlicher Vater seines leiblichen Sohnes anerkannt werden will. Der 44-Jährige hatte das gerichtliche Verfahren etwa zweieinhalb Monate nach der Geburt des Jungen eingeleitet. Kurz danach erkannte der neue Partner der Frau die Vaterschaft an. Der leibliche Vater will mehr Umgang mit dem Kind und ein anteiliges Sorgerecht durchsetzen. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.
Klage
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