Wer in einem Neubaugebiet ein Haus errichtet, muss von Januar an eine klimafreundliche Heizung einbauen. Der Bundesrat hat das umstrittene Gebäudeenergiegesetz gebilligt. Demnach müssen Heizungsanlagen dann zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für bestehende Häuser gibt es noch Zeit zum Austausch alter Heizungen. Kommunen sollen zunächst eine Wärmeplanung erstellen, um zu zeigen, ob beispielsweise ein Anschluss an Fernwärmenetze möglich ist. Der Bundesrat forderte zugleich die Regierung auf, bei der nächsten Novelle des Gesetzes die finanzielle Förderung für die Umrüstung zu erweitern.
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