Korrektur

Der Bundestag hat das Strafmaß für die Verbreitung sogenannter Kinderpornografie reformiert. So wurden im Jahr 2021 wirksam gewordene Verschärfungen teilweise wieder zurückgenommen – zum Beispiel die Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis und damit die automatische Einstufung als Verbrechen. Hintergrund ist, dass nach den bisher geltenden Regeln auch solche Menschen bestraft werden mussten, die sich nichts Strafwürdiges hatten zuschulden kommen lassen. Justizminister Buschmann verwies zum Beispiel auf Lehrkräfte, die bei Schülern auf dem Handy Bilder von sexuellem Kindesmissbrauch entdecken und weiterleiten, um etwa betroffene Eltern zu alarmieren oder die Taten zu melden.


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