Das Arbeitsgericht Köln hat die Kündigung einer Mitarbeiterin der Stadt Köln aufgehoben, die im November an dem sogenannten Potsdamer Treffen teilgenommen hatte. Allein die Teilnahme an dem Treffen von AfD-Politikern, Rechtsextremisten und Geldgebern rechtfertige im konkreten Fall keine außerordentliche Kündigung, urteilte das Gericht. Die Klägerin unterliege aufgrund ihrer konkreten Tätigkeit nur einer sogenannten einfachen und keiner gesteigerten politischen Treuepflicht gegenüber ihrem Arbeitgeber, hieß es.
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