Die EU-Staaten haben das europäische Lieferketten-Gesetz endgültig beschlossen. Das teilte die belgische Ratspräsidentschaft mit. Nach der Veröffentlichung des Gesetzes im EU-Amtsblatt haben die Staaten dann zwei Jahre Zeit, es in nationales Recht umzusetzen. Danach sollen große Unternehmen künftig vor Gericht zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit in ihren Lieferketten profitieren. Die neuen Regeln sollen nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren für Firmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz gelten. Deutschland hat bereits ein Lieferketten-Gesetz, die EU-Regelung geht aber teilweise darüber hinaus.
Lieferkettengesetz
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