Der Bundestag hat ein neues Namensrecht beschlossen. Ehepaare und deren Kinder haben damit künftig mehr Freiheiten bei der Wahl ihres Nachnamens. Unter anderem können Eheleute nun einen Doppelnamen als Familiennamen führen. Dieser Name kann dann auch zum Geburtsnamen eines Kindes werden. Bisher waren Doppelnamen bis auf wenige Ausnahmen nicht als Familiennamen erlaubt. Die Bundesregierung hatte argumentiert, das bisherige deutsche Namensrecht sei gerade im internationalen Vergleich sehr restriktiv. Im Bundesrat ist die Reform nicht zustimmungspflichtig.
Namensrecht
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