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Eltern in Erfurt haben keinen Anspruch darauf, ihre Kinder auf eine Wunsch-Schule zu schicken. Das hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar entscheiden. Die Richter hoben damit in mehreren Fällen einstweilige Anordnungen aus erster Instanz auf. Danach mussten im vergangenen Sommer mehrere Kinder in den Schulen aufgenommen werden, die sie und ihre Eltern als Erstwunsch angegeben hatten. Dagegen legte das Staatliche Schulamt Mittelthüringen Beschwerde ein. Die betroffenen Mädchen und Jungen müssen nun nach den Winterferien in Schulen wechseln, die ihnen von der Behörde zugewiesen wurden.


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