Patienten können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von ihrem Arzt eine kostenlose Kopie ihrer Krankenakte verlangen. Die Ärzte dürfen Patienten nur dann dafür zur Kasse bitten, wenn der Patient bereits einen ersten Durchschlag gratis erhalten hat, wie die Richter des EuGh in Luxemburg mitteilten. Ein Patient in Deutschland hatte von seiner Zahnärztin eine Kopie seiner Unterlagen angefordert, weil er einen Behandlungsfehler vermutete. Die Medizinerin wollte, dass er – wie nach deutschem Recht vorgesehen – die Kosten dafür übernimmt.
Patienten
von
Schlagwörter: