Unionsfraktionschef Merz lässt nach Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts auch das Sondervermögen für die Energiepreisbremsen rechtlich überprüfen. Im ZDF-Heute-Journal sagte der CDU-Vorsitzende, er habe ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben und erwarte demnächst ein Ergebnis. Darin soll geprüft werden, ob das Urteil auch für den sogenannten Wirtschaftsstabilisierungsfonds gilt. Aus diesem Sondervermögen, das Bundeskanzler Scholz den „Doppelwumms“ genannt hatte, werden unter anderem die Energiepreisbremsen finanziert. Laut Bundesverfassungsgericht war die Umwidmung von Krediten aus der Corona-Zeit für den Klimaschutz unzulässig. Deshalb fehlen in der Haushaltsplanung der Bundesregierung nun 60 Milliarden Euro.
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