Nach einer Niederlande-Reise wurde einer 72-jährigen Urlauberin vorgeworfen, Kissen aus ihrem Hotelzimmer gestohlen zu haben. Das Hotel buchte daraufhin 210 Euro von ihrer Kreditkarte ab. Das Europäische Verbraucherzentrum betonte, dass solche nachträglichen Abbuchungen unzulässig sind, wenn der Schaden nicht bewiesen werden kann.
Die Frau und ihre Begleiter verbrachten den letzten Tag ihrer Reise am Strand, bevor sie zum Flughafen fuhren. Am Flughafen erhielt sie die E-Mail des Hotels mit dem Vorwurf des Diebstahls. Trotz ihrer sofortigen Klarstellung, die Kissen nicht gestohlen zu haben, buchte das Hotel den Betrag ab.
Johanna Pichler vom Europäischen Verbraucherzentrum erklärte, dass solche Praktiken immer wieder vorkämen und warnte vor der Herausgabe von Kreditkartendaten an Hotels. Im Falle von unberechtigten Abbuchungen sollte man die Bank kontaktieren, um das Geld zurückzufordern. Im Fall der 72-Jährigen war die Intervention erfolgreich, und sie erhielt ihr Geld zurück.