Rechtsanwalt Reime Bautzen

centralkasse.com: BaFin ermittelt gegen die METACRYPTO Limited

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website centralkasse.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet die METACRYPTO Limited darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Kundinnen und Kunden können über die Website unterschiedliche Handelskonten eröffnen. Die Betreiber werben mit exorbitanten Gewinnen, die zu weiteren Investitionen animieren. Die Gewinne werden jedoch nicht ausgezahlt.

Die Inhalte auf der Website sind sehr ähnlich wie auf anderen betrügerisch agierenden Online-Handelsplattformen, beispielsweise swissalgo.org, euprofits.com, mtrade24.com und sparprime.com, vor denen die BaFin bereits gewarnt hat. Der Firmensitz der METACRYPTO Limited ist unbekannt.

Finanz- bzw. Wertpapierdienstlestungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.


Beitrag veröffentlicht

in

von

Schlagwörter: