Die Urteile gegen acht rechtsextreme Drogendealer am Landgericht Erfurt werden vorerst nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Gera hat eigenen Angaben nach Revision gegen die Entscheidung im sogenannten Turonen-Prozess eingelegt. Das Gericht habe weder einen bandenmäßigen Handel noch eine kriminelle Vereinigung gesehen, sagte ein Sprecher. Außerdem seien die Strafen teils deutlich geringer ausgefallen, als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Das Landgericht hatte die fünf Männer und drei Frauen vergangene Woche hauptsächlich wegen ihrer Drogengeschäfte im großen Stil verurteilt. Der Hauptangeklagte erhielt elf Jahre Haft.
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