Richtig

Das Bundesarbeitsgericht verlangt eine gerechtere Berechnung des Mutterschutzlohns. Bisher wird für die Ersatzleistung nur das Durchschnittseinkommen der letzten drei Monate berücksichtigt. Nun soll der Zeitraum auf zwölf Monate ausgedehnt werden, wenn die Frau in einem Job mit stark schwankendem Einkommen arbeitet. Im konkreten Fall hatte eine Flugbegleiterin geklagt. Ihr Verdienst umfasste auch Provisionen für Verkäufe an Bord, und die waren in den drei Monaten vor ihrem Ausscheiden deutlich zurückgegangen.


Beitrag veröffentlicht

in

von

Schlagwörter: