Die Entscheidung, ob ein Kunde kreditwürdig ist oder nicht, darf nicht ausschließlich auf Grundlage einer automatisierten Bewertung durch die Schufa erfolgen. Der Europäische Gerichtshof hat die bisherige Praxis etwa von Banken, Telekommunikationsdiensten oder Energieversorgern für unzulässig erklärt. Solche Unternehmen fragen zumeist bei privaten Auskunfteien wie der Schufa nach, ob eine Person kreditwürdig ist. Die Schufa liefert auf Basis automatisch gesammelter Daten dann eine Einschätzung, den sogenannten Score-Wert. Geklagt hatte eine Frau, die wegen eines zu niedrigen Schufa-Wertes keinen Kredit erhalten hatte.
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