Das Bundesverfassungsgericht teilt heute seine Entscheidung zur Umwidmung von Corona-Hilfen mit. Es geht darum, ob die Bundesregierung 60 Milliarden Euro für ihren Klimafonds verwenden durfte, die eigentlich zur Bewältigung der Pandemiefolgen veranschlagt waren. Wegen der Notlage war dafür die Schuldenbremse außer Kraft gesetzt worden. Die Kredite wurden dafür aber nicht gebraucht. Geklagt hat die Unionsfraktion – sie hält die Verschiebung der Mittel für verfassungswidrig.
Schuldenbremse
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