Der Bundestag stimmt am Nachmittag über das Selbstbestimmungsgesetz ab. Es soll das seit 1980 existierende Transsexuellengesetz (TSG) ersetzen. Den Trans- und intergeschlechtlichen Menschen soll laut Entwurf die Änderung von Namen und Geschlechtseintrag erleichtert werden. Bisher waren zwei psychiatrische Gutachten sowie ein Gerichtsbeschluss nötig. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz soll nur noch eine einfache Erklärung bei einem Standesamt notwendig sein.
Selbstbestimmungsgesetz
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