Urteil

Ein dänischer Künstler, der beauftragt wurde, ein Kunstprojekt mit echten Geldscheinen zu schaffen, hat stattdessen leere Rahmen geliefert und über 70.000 Euro behalten. Ein Kopenhagener Gericht verurteilte ihn daraufhin zur Rückzahlung fast des gesamten Betrags an das betroffene Museum.

Das Kunsten Museum in Aalborg, Dänemark, hatte dem Künstler im Jahr 2021 den Geldbetrag zur Verfügung gestellt, um ein bereits existierendes Kunstwerk nachzustellen. In diesem ursprünglichen Werk hatte der Künstler den durchschnittlichen Jahreslohn in Dänemark und Österreich in Form von Geldscheinen auf Leinwände geklebt.

Allerdings fanden die Museummitarbeiter bei der Öffnung der Transportkisten nur leere Rahmen vor. Der Künstler hatte sein Projekt in der Zwischenzeit in „Nimm das Geld und verschwinde“ umbenannt.

Trotz der leeren Rahmen entschied sich das Museum für eine Ausstellung der Werke und forderte den Geldbetrag vom Künstler zurück. Ihm sollten lediglich die Arbeitskosten und ein Ausstellungshonorar verbleiben. Der Künstler selbst argumentierte jedoch, er habe im Rahmen der künstlerischen Freiheit gehandelt und das Museum habe durch die mediale Berichterstattung letztlich mehr Profit gemacht als es ursprünglich investiert hatte.


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