Das Thüringer Verfassungsgericht hat sich heute mit einer Corona-Verordnung von 2020 befasst. Sie sah unter anderem Kontakteinschränkungen und Kneipenschließungen vor. Die AfD hält sie für verfassungswidrig, weil die Regeln darin ihrer Ansicht nach auf Modellrechnungen beruhten. Die Landesregierung verteidigte die Verordnung, sie habe damit Leib und Leben schützen müssen. Am 20. Dezember will das Verfassungsgericht das Urteil verkünden.
Urteil
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