Urteil

Abschleppfirmen dürfen nicht ohne weiteres unbegrenzte Standgebühren für abtransportierte Autos kassieren. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist entscheidend, wann der Halter die Herausgabe seines Fahrzeugs fordert. Wenn das Unternehmen dann anbietet, den Wagen gegen Erstattung der bisher entstandenen Kosten herauszugeben und der Halter diese nicht zahlt, können die Verwahrkosten jedoch steigen. Konkret ging es um einen Fall aus Sachsen, in dem eine Abschleppfirma fast 5.000 Euro verlangt hatte, nachdem sie das Fahrzeug während eines Rechtsstreits zunächst nicht herausgegeben hatte. Das Dresdner Oberlandesgericht urteilte, es sei zwar zulässig gewesen, dass das Unternehmen das Auto einbehielt, um die Bezahlung der Abschleppkosten sicherzustellen. Standgebühren verdienen könne es damit aber nicht. Der Abschleppfirma wurden nur 75 Euro zugesprochen, das bestätigte nun der BGH.


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