Urteil

Ein 1,3 Kilometer vom Strand entferntes Hotel befindet sich nicht „nur wenige Gehminuten von wunderschönen Stränden“ – das hat das Amtsgericht München entschieden. Ein Reiseveranstalter, der das Hotel trotz der Entfernung so angepriesen hatte, muss darum die Kosten für ein Ersatzhotel und Schadenersatz zahlen – insgesamt 1.795 Euro. Geklagt hatte eine Frau, die mit ihrer neun Jahre alten Tochter nach Costa Rica gereist war und vor Ort feststellen musste, dass sich das Hotel 25 Gehminuten vom Strand entfernt befand.


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