Urteil

Nach der Verurteilung der Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck hat die Verteidigung Revision eingelegt. „Das heißt also, dass das Verfahren nicht rechtskräftig ist und zur revisionsgerichtlichen Überprüfung an das hanseatische Oberlandesgericht geht“, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Die 95-Jährige war am 26. Juni wegen Volksverhetzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Haverbeck leugnet, dass es im KZ Auschwitz die Massenvernichtung von Menschen gab.


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