In Münster wird heute ein wegweisendes Urteil im Hinblick auf die AfD erwartet. Das Oberverwaltungsgericht entscheidet, ob die Partei als extremistischer Verdachtsfall eingestuft und durch den Verfassungsschutz beobachtet werden darf. Die AfD hatte dagegen geklagt. In erster Instanz war sie bereits gescheitert. Da hatte das Verwaltungsgericht Köln die Entscheidung des Verfassungsschutzes bestätigt.
Urteil erwartet
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