Verbot

Das für Samstag geplante Anstrahlen der russischen Botschaft in Berlin bleibt verboten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Die geplante Projektion mit Kriegsbildern und -videos aus der Ukraine verletzt demnach den völkerrechtlichen Schutz von Frieden und Würde der Botschaft. Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit rechtfertige das nicht. Damit bestätigte das Gericht die Entscheidung der Vorinstanz. Der deutsch-ukrainische Verein Vitsche wollte mit der Aktion an den zweiten Jahrestag des russischen Angriffskriegs erinnern. Eine Demonstration vor der Botschaft wurde genehmigt.


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