Vereinfacht

Das Wirtschafts- und das Arbeitsministerium haben sich auf eine Vereinfachung der Berichtspflichten im Lieferkettengesetz geeinigt. Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums sagte, Unternehmen erhielten jetzt mehr Zeit. Die Berichte über Zulieferer für 2023 und 2024 würden erst 2025 fällig. Sie könnten dann als sogenannte EU-Nachhaltigkeitsberichte vorgelegt werden, wodurch man doppelte Arbeit vermeide. Hintergrund ist der Übergang von dem deutschen Gesetz zur dann europaweit geltenden EU-Richtlinie über Lieferketten. Das seit Januar geltende Lieferkettengesetz der Ampel-Regierung ist umstritten. Es soll eigentlich Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstößen bei Zulieferern vorbeugen. Kritiker sehen es als Bürokratiemonster für Unternehmen.


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