Vereinfachung

Unternehmen kommen künftig weniger bürokratisch an Aufträge des Landes. Der Landtag hat mit Stimmen von CDU und den rot-rot-grünen Regierungsfraktionen das neue Vergabegesetz beschlossen. Bestimmte Regeln sollen damit erst für höhere Auftragsvolumen gelten als bislang. Unternehmen müssen auch weniger häufig soziale oder ökologische Vorgaben des Gesetzes beachten. Um an Landesaufträge zu kommen, müssen sie aber ihren Beschäftigten 1,50 EURO mehr als den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. AfD und FDP lehnten das Gesetz ab. Die Vorschriften zum Lohn etwa sorgten wieder nur für mehr Bürokratie.


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