Verfassungsgerichtsbarkeit

Die Ampel-Koalition will das Bundesverfassungsgericht besser vor dem Einfluss von Extremisten schützen und dazu das Grundgesetz ändern. Dazu braucht sie die Zustimmung der Union. CDU und CSU gaben bekannt, grundsätzlich bereit dazu zu sein. Allerdings dementieren sie einen Pressebericht, wonach es bereits eine Einigung mit der Regierung gibt. In dem Bericht hieß es, die Neuregelung solle Bestrebungen vorbeugen, welche die Unabhängigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit in Frage stellen wollen. Künftig solle demnach im Grundgesetz festgeschrieben werden, dass das Verfassungsgericht unabhängig ist, zwei Senate hat, dass Bundestag und Bundesrat jeweils acht Richter wählen, dass diese jeweils zwölf Jahre im Amt sind und dass ihre Altersgrenze bei 68 Jahren liegt. Für Grundgesetz-Änderungen ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag erforderlich. Bisher können die Regeln zum Bundesverfassungsgericht mit einfacher Mehrheit geändert werden.


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