Verwaltungs Notar: BaFin ermittelt gegen unbekannte Betreiber der Website verwaltungsnotar.online

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Verwaltungs Notar. Die BaFin verdächtigt den Anbieter, ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen zu erbringen.

Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.


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